ElternPortal

Die Platzsuche in Einrichtungen der Landeshauptstadt Magdeburg

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elternportal. Um sich die Antworten anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte auf die jeweilige Frage.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rahmen der Sprechzeiten der Kita-Beratung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 1 in 39116 Magdeburg sowie unter der Behördennummer 115. Einen Termin für die Kita-Beratung können Sie online unter www.magdeburg.de buchen.
Das Portal unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind und nimmt Ihre Daten für eine Bedarfsmeldung auf. Bitte registrieren Sie sich im ElternPortal der Landeshauptstadt Magdeburg und legen ein Benutzerkonto an. Sie erhalten für Ihr Kind eine Kind-ID, die zwingend notwendig ist, um einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Mit dieser Kind-ID können Sie direkt in der von Ihnen favorisierten Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag abschließen. Weiterhin können Sie über Ihr Benutzerkonto eine Bedarfsmeldung für einen Betreuungsplatz und bis zu drei Wunscheinrichtungen hinterlegen. Bei der Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen können Sie nach verschiedenen Kriterien, wie z. Bsp. Stadtteil, Konfession oder Barrierefreiheit, filtern.
Das Gesetz regelt, dass ab dem 01.03.2020 alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres, welche in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort betreut werden sollen, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Kinder, für die dieser Nachweis durch die Eltern nicht erbracht wird, dürfen in einer Kindertageseinrichtung nicht betreut werden. Weitere Informationen und Wissenswertes zum Thema Masernschutzgesetz finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz
Suchen Sie erstmalig einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung der LH Magdeburg, ist eine Registrierung im ElternPortal der Landeshauptstadt Magdeburg notwendig. Nach dem Anlegen Ihres persönlichen Benutzerkontos erhalten Sie für Ihr Kind eine Kind-ID, die zwingend notwendig ist, um einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Mit dieser Kind-ID können Sie entweder direkt in einer Kita/Kindertagespflegestelle/Hort einen Betreuungsvertrag abschließen oder über Ihr Benutzerkonto eine Bedarfsmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kita hinterlegen.
Ohne Kind-ID ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages nicht möglich. Steht Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung, unterstützt Sie die Kita-Beratung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg im Rahmen der Sprechzeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0391 540 3131.
Die Kindertagespflege ist neben der Kindertageseinrichtung ein gleichrangiges Angebot der Jugendhilfe und dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Beide Betreuungsangebote dienen der Förderung und Entwicklung der Kinder. Kindertagespflege ist eine kompetente Kinderbetreuung durch fachlich ausgebildete und geprüfte Kindertagespflegepersonen. In einem familiären und überschaubaren Rahmen werden vor allem Kinder unter 3 Jahren und maximal 5 Kinder betreut. Sie fördert Ihr Kind altersgerecht in seiner Entwicklung und unterstützt Sie als Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.
Für Kindertagespflege können keine Wünsche hinterlegt werden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu den Kindertagespflegestellen auf. Unter dem Punkt „Übersicht“ im ElternPortal finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kind-ID für den Abschluss des Betreuungsvertrages benötigen.
Ja, im ElternPortal können Sie unter dem Punkt „Übersicht“ stadtteilbezogen Informationen zu den Betreuungsangeboten in Kindertagespflegestellen recherchieren. Das Team „Kindertagespflege“ des Jugendamtes der LH Magdeburg steht bei weiteren Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.magdeburg.de.
Für Horte können keine Wünsche hinterlegt werden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zu den Horteinrichtungen auf. Unter dem Punkt „Übersicht“ im ElternPortal finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kind-ID für den Abschluss des Betreuungsvertrages benötigen.
Die Kind-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer, die zwingend zum Abschluss eines Betreuungsvertrages in Kita, Kindertagespflege oder Hort benötigt wird. Jedes Kind erhält seine eigene Kind-ID. Diese Kind-ID bleibt auch bei einem Wechsel der Kindertageseinrichtung bzw. beim Wechsel von der Kita in den Hort bestehen. Für Kinder, die mit Einführung des geänderten ElternPortals am 25.02.2019 bereits einen gültigen Betreuungsvertrag hatten, wurde die Kind-ID im System automatisch generiert und den Betreuungsverträgen in den Kitas zugefügt. Die Kind-ID finden Sie auf dem aktuellen Kostenbeitragsbescheid.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung 12 Monate im Voraus zu hinterlegen. Dazu geben Sie in Ihrem Benutzerkonto im ElternPortal den benötigten Betreuungszeitraum an. Im Anschluss können zeitgleich maximal drei Wunscheinrichtungen hinterlegt werden. Bei der Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen können Sie nach verschiedenen Kriterien, wie z.Bsp. Stadtteil, Konfession oder Barrierefreiheit, filtern.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Betreuungsbedarf direkt in Ihrer Wunsch-Kita anzuzeigen. Beachten Sie bitte die Sprechzeiten in den Kitas. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages in einer Kita setzt nicht zwingend eine Bedarfsmeldung im ElternPortal voraus. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kind-ID für den Abschluss des Betreuungsvertrages benötigen. Für eine erstmalige Betreuungsplatzanfrage müssen Sie in jedem Fall ein Benutzerkonto anlegen, um eine Kind-ID zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, direkt in die von Ihnen favorisierte Kindertageseinrichtung zu gehen und einen Betreuungsvertrag für Ihr Kind abzuschließen. Als weitere Option können Sie in Ihrem Benutzerkonto eine Bedarfsmeldung für einen Betreuungsplatz anlegen. Dazu können Sie 12 Monate im Voraus den gewünschten Betreuungszeitraum festlegen und zeitgleich maximal drei Wunscheinrichtungen angeben.
Ihre Anfrage wird automatisch an die von Ihnen ausgewählten Kindertageseinrichtungen übermittelt. In den Kitas wird Ihre Anfrage/Ihr Betreuungswunsch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten geprüft. Nacheinander durchläuft ein Wunsch folgende Status: - „übermittelt“: Ihr Betreuungswunsch wurde im ElternPortal der Landeshauptstadt Magdeburg registriert und automatisch an die angegebenen Wunscheinrichtungen übermittelt. - „in Bearbeitung“: Ihr Betreuungswunsch wird in der jeweiligen Wunscheinrichtung bearbeitet. Sie werden per E-Mail über diesen Status informiert. - „Vertragsentwurf“: Die Kindertageseinrichtung kann Ihnen einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Sie werden per E-Mail über diesen Status informiert. Bitte nehmen Sie umgehend bzw. innerhalb von 14 Tagen Kontakt zur Kita auf, um ein Gespräch zu den Betreuungsbedingungen zu vereinbaren. Kommt im Einzelfall das Einvernehmen nicht zustande, haben Personensorgeberechtigte und/oder die Kindertageseinrichtung die Möglichkeit, von einem Betreuungsvertrag Abstand zu nehmen. Nach Vertragsabschluss werden automatisch alle weiteren ausgewählten Wunscheinrichtungen gelöscht. - „abgelehnt“: Die betreffende Wunscheinrichtung kann Ihnen für den gewünschten Betreuungszeitraum keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Sie werden per E-Mail über diesen Status informiert. Sie können diese Kita für den gleichen Betreuungszeitraum nicht noch einmal als Wunscheinrichtung hinterlegen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit alternative Wunscheinrichtungen zu hinterlegen.
Sie können zeitgleich maximal drei Wunscheinrichtungen angeben. Das Festlegen einer Reihenfolge im Sinn einer Priorisierung ist nicht möglich.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Auswahl der Wunscheinrichtungen zu ändern. Beachten Sie, dass eine Kita, welche Ihren Betreuungswunsch abgelehnt hat, im gleichen Betreuungszeitraum nicht wieder als Wunscheinrichtungen hinterlegt werden kann.
Befindet sich der Status einer Ihrer Wunscheinrichtungen bereits „in Bearbeitung“, können Sie den Bedarfszeitraum nicht mehr ändern, sondern gegebenenfalls nur stornieren und neu angelegen.
Der Zeitraum Ihrer Bedarfsmeldung wird automatisch an den Zeitraum des abgeschlossenen Betreuungsvertrages angepasst. Ein darüberhinausgehender Bedarf muss als neue Bedarfsmeldung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass diese neue Bedarfsmeldung maximal 12 Monate im Voraus angelegt werden kann. z.B. Bedarfsmeldung vom 01.08.2018 bis 31.07.2024, Betreuungsvertrag in Kindertageseinrichtung nur vom 01.08.2018 bis 31.12.2020 realisierbar ?Anlegen einer neuen Bedarfsmeldung vom 01.01.2021 bis 31.07.2024 notwendig (Bedarf kann ab 01.01.2020 angegeben werden)
Bitte wenden Sie sich zunächst mit Ihrem Betreuungswunsch direkt an die Kita-Leitung. In der Bedarfsmeldung im ElternPortal können Sie bei der Angabe der Wunscheinrichtungen Ihr Kind als „Geschwisterkind“ kennzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass jedes Kind eine eigene Kind-ID benötigt. In der Bedarfsmeldung im ElternPortal können Sie bei der Angabe der Wunscheinrichtungen Ihre Kinder als „Geschwisterkinder“ kennzeichnen.
Die Vergabe freier bzw. freiwerdender Plätze in Kindertageseinrichtungen, bei Kindertagespflegepersonen und in Horten erfolgt ausschließlich durch diese selbst. Eine Betreuungsplatzvergabe erfolgt nicht durch die Landeshauptstadt Magdeburg.
Sie haben zunächst die Möglichkeit, alternative Wunscheinrichtungen zu hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Kita, die Ihren Betreuungswunsch abgelehnt hat, im gleichen Betreuungszeitraum nicht noch einmal als Wunscheinrichtung hinterlegen können. Waren Ihre Betreuungswunschanfragen an Kindertageseinrichtungen im ElternPortal ohne Erfolg, können Sie sich an die Kita-Beratung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 1 in 39116 Magdeburg wenden. Die Kita-Beratung unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Bitte buchen Sie vorab einen Termin für die Kita-Beratung über die Online-Terminvergabe unter www.magdeburg.de.
Grundsätzlich gilt, dass für ein Kind für ein und denselben Zeitraum nur ein Betreuungsvertrag existieren kann. Solange der Betreuungsvertrag Ihres Kindes in der aktuell besuchten Kindertageseinrichtung besteht, können Sie keine Bedarfsmeldung für den gleichen Betreuungszeitraum bzw. keine Wunscheinrichtungen hinterlegen. Gleichwohl kann es Gründe geben, dass von den Sorgeberechtigten ein Wechsel der Kindertageseinrichtung in Betracht gezogen wird. Damit der Abschluss eines Betreuungsvertrages in einer anderen Einrichtung durchführbar ist, gibt es neben der Option der fristgerechten Kündigung auch die Möglichkeit der Wechselfreigabe. Die Wechselfreigabe unterliegt der Freiwilligkeit der Kindertageseinrichtung bzw. des Trägers, da durch deren Nutzung die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ausgesetzt wird. Die Wechselfreigabe ist 32 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie einen Betreuungsvertrag in einer anderen Kindertageseinrichtung abschließen und der bestehende Betreuungsvertrag wird automatisch gekündigt. Bitte beachten Sie, dass eine Wechselfreigabe keine Bedarfsmeldung zulässt. Generieren Sie sich Ihre Kind-ID unter kitaplatz.magdeburg.de und nehmen persönlich Kontakt zu Ihrer Wunscheinrichtung auf. Stimmt die Einrichtungsleitung bzw. der Träger der Wechselfreigabe nicht zu, muss der Betreuungsvertrag von Ihnen fristgemäß gekündigt werden. Sie können erst am auf das Betreuungsende folgenden Tag das ElternPortal vollumfänglich nutzen bzw. einen Betreuungsvertrag in einer anderen Kindertageseinrichtung abschließen.
Das ElternPortal berechnet die aktuelle Platzsituation korrekt. Eine nicht exakt erfasste Vertragssituation in einer Einrichtung führt in der Konsequenz gegebenenfalls dazu, dass durch das Elternportal „freie Betreuungsangebote“ ermittelt werden, obwohl im Einzelfall die tatsächliche Belegung der Kindertageseinrichtung eine andere ist.
Das ElternPortal ist ein Echtzeit-System. Grundlage sind die aktuellen Vertragssituationen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Magdeburg. Vertragsabschlüsse/-auflösungen führen sofort zu einer Aktualisierung im ElternPortal. Mit dem Schuljahresbeginn enden die Kindergartenverträge für die Altersgruppe Schulanfänger. Somit wird im ElternPortal zu diesem Zeitpunkt eine größere Gruppe von Plätzen zeitlich konzentriert frei. Durch den Übergang von Krippenkindern in den Kindergarten werden auch unterjährig Betreuungsplätze im Krippenbereich frei.
Für die richtige Einordnung der Kinder zu den Platzkategorien Kinderkrippe bzw. Kindergarten wird das Geburtsdatum geprüft. Das ElternPortal berechnet aus dem Geburtsdatum und dem gewünschten Vertragsbeginn die benötigte Platzkategorie. Das ElternPortal berücksichtigt für bereits betreute Kinder automatisch den Wechsel aus der Kinderkrippe in den Kindergarten.
Gemäß § 3 KiFöG LSA hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz (50h/Woche) in einer Kindertageseinrichtung. Von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind. Sie haben gemäß § 3 b KiFöG LSA das Recht, für Ihr Kind zwischen den verschiedenen Kindertageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen, sofern freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Anspruch gilt als erfüllt, wenn Ihnen ein Platz in einer für Ihr Kind zumutbar erreichbaren Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angeboten wird.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit einem besonderen Förderbedarf Anspruch darauf haben, gemeinsam mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Sie können in Ihrer Bedarfsmeldung im ElternPortal Ihren Bedarf an einem Integrationsplatz für Ihr Kind anmelden. In der Landeshauptstadt Magdeburg gibt es darüber hinaus Kindertageseinrichtungen, die sächlich, räumlich, personell und konzeptionell auf die Betreuung von Kinder mit besonderem Förderbedarf spezialisiert sind. Diese integrativen Kindertageseinrichtungen finden Sie unter dem Punkt „Übersicht“ im ElternPortal. Bei der Auswahl der Wunscheinrichtung haben Sie die Möglichkeit, nach Integrationseinrichtungen zu filtern.
Solange Sie noch nicht als EinwohnerIn der Landeshauptstadt Magdeburg gemeldet sind, benötigen Sie zur vollumfänglichen Nutzung des ElternPortals eine Zugangsberechtigung““. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Eine Bedarfsmeldung kann nur korrekt erfasst werden, wenn die Schreibweise des Vor- und Nachnamens Ihres Kindes mit der Schreibweise auf behördlichen Dokumenten, wie die Geburtsurkunde, übereinstimmt. Bitte beachten Sie die Sonderzeichen (z.B. Ç, â, u) im Namen Ihres Kindes. Ebenso muss die Adresse Ihres Kindes mit der Meldeadresse auf behördlichen Dokumenten übereinstimmen. Haben Sie im Einwohnermeldeamt der Landeshauptstadt Magdeburg eine Auskunftssperre eintragen lassen, benötigen Sie zur vollumfänglichen Nutzung des ElternPortals ebenfalls eine Zugangsberechtigung. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Zur korrekten Eingabe des Namens Ihres Kindes steht Ihnen eine Eingabeunterstützung für Sonderzeichen zur Verfügung. Rechts neben dem Eingabefeld für Name und Vorname finden Sie ein grau hinterlegtes Feld, dass Ihnen für jeden Buchstaben alternative Sonderschreibweise anzeigt.
In Falle einer im Einwohnermeldeamt eingetragenen Auskunftssperre, benötigen Sie zur vollumfänglichen Nutzung des ElternPortals eine Zugangsberechtigung. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.